Lehrgang

Lehrgang zur staatlichen Fischerprüfung

Warum eine Fischerprüfung?

Die staatliche Fischerprüfung ist Voraussetzung dafür, in Deutschland legal angeln zu dürfen. Sie dient dazu, dass du die notwendigen Kenntnisse über Fische, Gewässer, Gerätschaften und die geltenden Gesetze erlangst.

Möchtest du die faszinierende Welt des Angelns entdecken und deinen eigenen Fischereischein erwerben? Dann ist unser Kurs zur staatlichen Fischerprüfung genau das Richtige für dich!

Die Fischerprüfung

Der 1. Fischereiverein Zirndorf führt jedes Jahr einen erfolgreichen Ausbildungskurs zum Erwerb des staatlichen Fischereischeins durch. Das für die staatliche Prüfung erforderliche Wissen wird Ihnen in unserem Kurs von erfahrenen Ausbildern vermittelt.

  • Der nächste Vorbereitungskurs ist für Oktober 2025 terminiert. Detaillierte Informationen werden zu gegebener Zeit auf dieser Webseite veröffentlicht. Anmeldungen für den kommenden Kurs nehmen wir ab sofort entgegen
  • Erster Unterrichtsabend: 9. Oktober 2025 um 18:30 Uhr
  • Anmeldeschluss 02. Oktober 2025

    Laut Prüfungsbehörde dürfen Anmeldungen am ersten Lehrgangstag nicht mehr angenommen werden. Bitte schließen Sie Ihre Anmeldung zu unserem Lehrgang bis zum Anmeldeschluss ab. Anmeldungen im Nachhinein können nicht mehr berücksichtigt werden!

  • Kursabende finden Donnerstags von 19:00 bis 21:30 und Samstag von 09:00 - 12:00 und 13:00 bis 16:00 statt

Was erwartet dich im Kurs?

In unserem umfassenden Kurs bereiten wir dich optimal auf die Prüfung vor. Dabei behandeln wir folgende Themengebiete:

  • Fischkunde: Erkenne die verschiedenen Fischarten, ihre Lebensräume und ihre Bedeutung für das Ökosystem.
  • Gewässerkunde: Lerne die unterschiedlichen Gewässertypen kennen und verstehe ihre ökologischen Zusammenhänge.
  • Gerätekunde: Mache dich mit den verschiedenen Angelgeräten vertraut und wähle die richtige Ausrüstung für deinen Angelstil.
  • Rechtskunde: Setze dich mit den gesetzlichen Bestimmungen zum Angeln auseinander und handle stets verantwortungsbewusst.
  • Schutz, Pflege und Hege: Erfahre, wie du zum Schutz und Erhalt der Fischbestände beitragen kannst.

Die Fischerprüfung in Bayern besteht hauptsächlich aus fünf verschiedenen Themengebieten. Die gesamte Ausbildungsdauer beträgt mindestens 30 Stunden (je 60 Minuten). Wir bieten ein deutlich höheres Angebot der Unterrichtsstunden an.

Theoretische Fachgebiete

Die theoretische Fachgebiete müssen mindestens je fünf Stunden besucht werden

  • Fischkunde
  • Gewässerkunde
  • Schutz und Pflege der Fischgewässer, Fischhege
  • Fanggeräte, fischereiliche Praxis, Behandlung gefangener Fische
  • Rechtsvorschriften, Fischereirecht

Praktische Fachgebiete

Die praktische Fachgebiete müssen mindestens je drei Stunden besucht werden.

  • Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte
  • Einweisung in die Behandlung der gefangenen Fische

Gebühren

Die Lehrgangsgebühren beinhalten alle Lehrmaterialien und eine einmalige Prüfungsgebühr.

  • ERWACHSENE: -250€
  • JUGENDLICHE: -200€
  • JUGENDLICHE (VM): -150€

Hinweise zur Online-Fischerprüfung

Die Online-Prüfung wird mehrmals im Jahr an verschiedenen Orten angeboten und setzt die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang voraus. Wird die Prüfung nicht bestanden, kann diese beliebig oft wiederholt werden.

Prüfungsablauf

Nach der Einlasskontrolle weist Ihnen der Prüfungsleiter den vom System willkürlich ausgewählten Platz zu. Geben Sie zur Aktivierung Ihres Prüfungsplatzes den in Ihrem Ladungsschreiben angegebenen Prüfungs-PIN am PC ein. Warten Sie an Ihrem Platz auf weitere Anweisungen des Prüfungsleiters. Erst nach dem Startschuss des Prüfungsleiters dürfen Sie mit der Prüfung beginnen. Jedem Prüfungsteilnehmer werden 60 zufällig ausgewählte Fragen aus dem verbindlichen Fragenkatalog an seinem PC angezeigt. Für die Beantwortung von jeweils 12 Fragen aus den fünf theoretischen Fachgebieten haben Sie 1 Stunde Zeit. Eine praktische oder mündliche Prüfung gibt es nicht. Bei Verstoß gegen die Prüfungsordnung (7 Abs. 3 AVBayFiG) findet ein Ausschluss von der Prüfung statt. Diese gilt unerheblich vom tatsächlichen Ergebnis als nicht bestanden. (LFV-Bayern) Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 45 von 60 Fragen, sowie in jedem der fünf theoretischen Themengebiete mindestens 50% der 12 Fragen richtig beantwortet sind. Für die Fischerprüfung hat man insgesamt 60 Minuten Zeit.

Andreas Weiss

Kursleiter

Harald Berger

Gewässerkunde

Bernd Kleyla

Gerätekunde

Carsten Heck

Fischkunde

Robert Hermann

Fischkunde

Michael May

Rechtskunde

Vorbereitungskurs zur Fischerprüfung 2025

  • Beginn: Am 09.10. 2025 ( Voraussichtlich)
  • Kursort: Vereinsheim des 1. Fischereivereins Zirndorf, Volkhardtstr. 35, 90513 Zirndorf
  • Uhrzeit: 18:30
Kontakt - Fragen
  • Lehrgangleiter: Andreas Weiss
  • Tel: 0177-3313470
  • Mail: lehrgang-1fvz@web.de
Der Vorbereitungslehrgang findet unter folgenden Bedingungen statt !!
  • Das Mindestalter beträgt 14 Jahre
  • Änderungen vorbehalten!

Anmeldung zum Lehrgang des 1. Fischereivereins Zirndorf e.V.

Die Anmeldung zum Fischerkurs erfolgt in 3 Schritten

1.

Registrieren Sie sich Online unter: https://fischerpruefung-online.bayern.de

Eine ausführliche Anleitung dazu finden Sie hier: https://lfvbayern.de/download/registrieranleitung-fischerpruefung-online

Sie benötigen nur Teil 1 der Anleitung Teil 2 übernehmen wir für Sie. Nach der erfolgreichen Registrierung erhalten Sie eine Teilnehmernummer

2.

Downloaden Sie die Datei: Formular_Anmeldung_Fischerkurs.pdf, füllen die Felder mit ihren persönlichen Angaben und der Teilnehmernummer, unterschreiben Sie und schicken das Formular an unsere Email: lehrgang-1fvz@web.de

3.

Mit Eingang einer Anzahlung von 50,00 € bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn sichern Sie sich Ihren Platz in unserem Kurs. Der Lehrgang startet bei einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen

Bankverbindung:
  • 1.Fischereiverein Zirndorf e.V
  • IBAN: DE67 7625 0000 0000 4472 68
  • BLZ: 76250000
  • Verwendungszweck: „Anzahlung Fischerkurs + Vorname, Nachname“

Herzlichen Dank für Ihre Anmeldung! Mit Ihrer Anzahlung von 50€ sichern Sie sich Ihren Platz und bestätigen, dass Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert haben

Bitte lesen Sie die AGB !!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Teilname sowie für die Anmeldung zum Vorbereitungskurs für die Staatliche Fischerprüfung bei Fischerkurs des 1. Fischereiverein Zirndorf e.V.

Mit Zahlung der Kursgebühr erkennt der Kursteilnehmer die AGB´s des Fischerkurs an.

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden AGB´s gelten für die Teilnahme an den Lehrgang des 1. Fischervereins Zirndorf e.V. So wie auch für alle angebotenen Leistungen im Rahmen des Lehrgangs.

2. Eigentumsvorbehalt

Die vom Fischereiverein Zirndorf e.V. bereitgestellte Lehrmaterial bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Kursanbieters.

3. Haftungsausschluss

Der Kursanbieter haftet nicht bei nicht Bestehen der Prüfung. Der Unterricht wird so gestaltet, dass durch regelmäßige und aufmerksame Teilnahme der Kursteilnehmer es jederzeit möglich ist durch Selbststudium, die Prüfung zu bestehen. Der 1. Fischereiverein Zirndorf e.V. haftet in keine Weise für Schäden die vom Teilnehmer hervorgerufen wurden. Weder bei unsachgemäßer Handhabung im Praxisunterricht noch für materielle und personelle Schäden.

4. Zahlungsverpflichtung

Bei Anmeldung erhalten Sie zeitnah von uns eine Rechnung über die zu entrichtenden Kursgebühren sowie unsere Kontodaten bzw. Zahlungsmöglichkeiten. Eine Anmeldebestätigung erhalten Sie nach Zahlungseingang. Die schriftliche Anmeldung erlangt ihre Wirksamkeit durch Zahlung der Kursgebühren zum Fälligkeitstag. Eine Minderung der Kursgebühr ist nach Entrichtung nicht mehr möglich.

5. Absagen und Widerrufsrecht

Ihre Anmeldung können Sie bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn mit Begründung kostenfrei widerrufen

6.Lehrgangsorganisation

Der 1. Fischereiverein Zirndorf e.V. behält sich aus organisatorischen und technischen Gründen geringfügige Änderungen vor. Teilnehmer die zu Kursbeginn das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

7. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird Fürth bestimmt.

Datenschutz

Der Landesfischereiverband Bayern e.V. ist verpflichtet, Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren und Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung einzuholen:

  1. Ihre Daten werden ausschließlich für den Zweck der Anmeldung und zur Durchführung der Vorbereitungslehrgänge und zur Fischereiprüfung erhoben und verarbeitet.

  2. Die Erhebung der Daten erfolgt auf der Grundlage des Fischereigesetzes Bayern (FischG), der Landesfischereiverordnung (LFischVO) und der zugehörigen Verwaltungsvorschriften. Der Landesfischereiverband Bayern e.V. ist mit der Organisation und Durchführung der Vorbereitungslehrgänge und der Fischereiprüfung offiziell beauftragt. Diesem obliegen die ordnungsgemäße Umsetzung gesetzlicher Vorschriften und die dazugehörige Dokumentation.

  3. Der Landesfischereiverband Bayern e.V. hat in diesem Zusammenhang die erforderliche und zweckgebundene Datenverarbeitung auf Dauer sicherzustellen. Dazu gehören die Erhebung erforderlicher Daten, das Führen von Teilnehmerlisten, die Auswertung von Prüfungen, die gesetzlich vorgesehenen anonymisierten Meldungen an Ministerien u.a.

  4. Alle organisatorisch mitwirkenden Personen (Lehrgangsleiter, Ausbilder, Referenten u.a) sind auf den Datenschutz verpflichtet und haben Maßnahmen zum Datenschutz anzuwenden.

  5. Die Auswertung der Prüfungsunterlagen wird durch eine neutrale Stelle vorgenommen, die vertraglich und weisungsgebunden vom Landesfischereiverband beauftragt ist.

  6. Die Aufbewahrung der Daten und deren Löschung erfolgt entsprechend aktuell geltenden Verordnungen des Landes Bayern.

  7. Eine Übermittlung an Dritte oder zu anderen Zwecken findet nicht statt.

  8. Der Landesfischereiverband Bayern e.V. stellt entsprechend geltendem Recht einen angemessenen technischen und organisatorischen Datenschutz sicher. Bei vermuteter Verletzung des Datenschutzes können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten des Landesfischereiverbandes Bayern wenden.

1.FVZ

Der 1. Fischereiverein Zirndorf führt jedes Jahr einen erfolgreichen Ausbildungskurs zum Erwerb des staatlichen Fischereischeins durch. Das für die staatliche Prüfung erforderliche Wissen wird Ihnen in unserem Kurs von erfahrenen Ausbildern vermittelt.